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6. Anhalten
7. Aufstieg und Abstieg
8. Beachten der Zeichen
9. Hilfeleistung
10. Ausweispflicht
Der Winter naht und mit ihm die Skisaison!
In der Wintersaison 2012/2013 ereigneten sich in Kärnten 160 Kollisionsunfälle auf Schipisten. Der Spitzenwert von 263 Ereignissen im Winter 2005/2006 hat sich in den letzten Jahren stetig zurückgebildet. Ungeachtet der rückläufigen Unfallzahlen schadet es nicht, über die FIS Regeln Bescheid zu wissen.Verbesserter Schiausrüstung, breitere Pisten, aber auch schneereichere Winter haben wohl dazu beigetragen, die Unfallzahlen zu senken. Mehr Maschinenschnee zur Hauptsaison bedeutet gleichzeitig auch mehr Unfälle, weil auf harten, oft eisigen Pisten, die Bremswege länger und gleichzeitig auch die Verletzungsfolgen nach Stürzen schwerer sind.
Nach einer Kollision wird das Verhalten der Wintersportler jedenfalls nach den FIS-Pistenregeln gemessen. Die Ausübung des Pistensports unterliegt in Österreich zwar keiner Verkehrsordnung, deren Nichtbeachtung geahndet werden kann. Jeder darf und kann sich auf den Pisten frei bewegen, solange er niemanden gefährdet oder verletzt. Die 10 Grundregeln sollen in erster Linie helfen, Unfälle zu vermeiden. Erst in zweiter Linie dienen sie den Gerichten zur Feststellung einer Verschuldensfrage. Auch bei Befolgung der FIS Regeln braucht sich niemand bevormundet fühlen, die Ausübung des Wintersports soll ein uneingeschränktes Vergnügen bleiben.
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärts-Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Die Bergrettung wünscht eine angenehme und unfallfreie Schisaison 2013/14!
/EP 24.10. / Text von S. Bierbaumer